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Heilpraktiker Fachverband Rheinland - Pfalz e.V.

Erklärung zur Barrierefreiheit

Der Heilpraktiker Fachverband Rheinland - Pfalz e.V. ist bemüht, seine Website möglichst barrierefrei zugänglich zu machen, damit sie von möglichst vielen Menschen unabhängig von individuellen Fähigkeiten genutzt werden kann.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website wird derzeit auf ihre Barrierefreiheit geprüft. Eine abschließende Bewertung der Vereinbarkeit mit den jeweils anwendbaren gesetzlichen Anforderungen liegt noch nicht vor. Daher können wir zum aktuellen Zeitpunkt keine vollständige Barrierefreiheit zusichern.

Bekannte Einschränkungen

Im Rahmen einer Prüfung sind insbesondere Tastaturbedienbarkeit, Fokusdarstellung, Überschriftenstruktur, Alternativtexte für Bilder, Farbkontraste, Formularbeschriftungen und verständliche Fehlermeldungen zu bewerten. Diese Aufzählung beschreibt Prüfpunkte und ist keine bestätigte Liste festgestellter Mängel.

Feedback und Kontakt

Wenn Ihnen Barrieren auf unserer Website auffallen oder Sie Informationen in einer zugänglicheren Form benötigen, kontaktieren Sie uns bitte. Beschreiben Sie möglichst die betroffene Seite und die Barriere, damit wir Ihr Anliegen nachvollziehen können.

Zur Kontaktseite
E-Mail: 1_vors@fdh-rlp.de
Telefon: 06703 2609

Durchsetzungsverfahren

Welche zuständige Stelle und welches Durchsetzungsverfahren gegebenenfalls gelten, hängt davon ab, welche gesetzlichen Barrierefreiheitsanforderungen auf den Verband und dieses Angebot anwendbar sind. Diese Angaben sind vor Veröffentlichung rechtlich zu prüfen und hier konkret zu ergänzen.

Erstellung und Aktualisierung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 15. Oktober 2026 erstellt. Sie ist nach einer technischen und redaktionellen Prüfung der Website zu aktualisieren, insbesondere wenn sich der Stand der Barrierefreiheit oder die rechtlichen Anforderungen ändern.

Hinweis: Vor Veröffentlichung bitte die tatsächliche Anwendbarkeit der gesetzlichen Vorgaben, den Konformitätsstand, das Prüfverfahren und die zuständige Durchsetzungsstelle verifizieren.